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Stefanie

verrückte Nudel vom Dienst ;)

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Freitag, 8. Januar 2010, 09:37

Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
herausgegeben vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft

Im folgenden werden die Papageien in die 4 Gruppen-Sittiche,kurzschwänzige Papageien,Aras sowie Loris und andere nektartrinkende - Arten eingeteilt

Allgemeine Haltungsansprüche:
Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden.Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Mindestmaßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält.Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.

Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden .Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern.
Käfige sind in mindestens 80cm Höhe auf zu stellen.

Für das Halten von Papageien aus Naturentnahme ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.Die Grundfläche von Käfigen und Volierenanlagen muss deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A angegeben.

Zwischen den Käfigen oder Volieren können Trennwände zum Schutz vor Bissverletzungen erforderlich sein.Bei Aussenvolierenhaltung muss eine Schutzraum * oder, im Eintelfall ein Witterungsschutz vorhanden sein, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann.Nur bei schädlicher Witterung ,zB strengem Frost dürfen die Vögel tagsüber im Schutzraum gehalten werden.Für die Arten, die in der Regel in temperierten Räumen gehalten werden müssen, ist eine Innenvolieren entsprechend den Maßen einzurichten.Einzelheiten zu Mindestemperaturansprüchen werden pro Artengruppe angeführt.Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.

Der Boden edes Käfigs ,der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand,Hobelspänen von unbehandeltem Holz,Holzgranulat, Rindenmulch o.ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst einmal in der Woche zu reinigen. Der Boden einer Aussenvoliere kann entweder NAturboden oder mit einem Belag aus Sand, Kies oder ähnlichen versehen sein.Das Material der Volieren,Käfige und deren Ausstattung darf nicht zu Gesundheitsschäden führen, soll leicht zu reinigen und muss so verarbeitet sein bzw angebracht werden, dass Verletzungen nicht auftreten können.Die Vergitterung soll aus Querstäben oder Gittergeflecht bestehen.Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens zwei Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so angebracht sind, dass möglichst lange Flugstrecken entstehen.
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten ,ist Freiflug empfehlenswert.
Eine Badeeinrichtug soltle möglichst ständig zur Verfügung stehen.Baden Vögel nicht, sollen sie bei geeignetem Wetter mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden.
In Räumen, auch in Schutzräumen ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen.Die tägliche Beleuchtung sill 12 Stunden betragen , aber auch nicht überschreiten.;der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten.
Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten werden als Paar im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren.Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches ,geeignetes Futter zu verwenden.Es genügt nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereine zu füttern.Es müssen je nach Vogelart, auch Keimfutter,Obst,Gemüse,Grünfutter und, zumindest während der Jungenaufzucht ,tierisches Eiweiss angeboten werden.
Loris,Fledermauspapageien und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht an ausschliessliche Körnerfütterung gewöhnt werden.Fledermauspapageien,Schwalbensittiche und einige Loriarten benötigen neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten auch Obst.
Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren.
Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren.Über Untersuchungen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.

*Schutzraum
Schutzraum ist ein allseits geschlossener und beleuchteter Raum, mindestens so hoch wie der Käfig oder die Voliere, mit Ein-und Ausflugsöffnung, der entsprechend den Temperaturansprüchen der betreffenden Art temperiert werden kann.
Dein Lächeln ist Dein Regenschirm gegen die Tropfen des Lebens

Alle Frauen sind Engel, wenn ihre Flügel brechen ,fliegen sie auf Besen weiter

Stefanie

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Freitag, 8. Januar 2010, 09:58

Sittiche mit den Gattungen...

Sittiche mit den Gattungen Alisterus, Aprosmictus,Aratinga,Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris,Cyanoliseus, Cyanoramphus, Enicognathus, Eunymphicus,Geopsittacus,Leptosittaca,Myiopsitta,Nandayus, Neophema,Orgnorhynchus, Pezoporus, Platycercus, Polytelis,Prosopeia,Psephotus,Psittacula,Purpureicephalus,Pyrrhura,Rhynchopsitta

Grundsätzliches
Sittiche sind langschwänzige Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Steppen als auch Wälder bewohnen.
Zu den kleineren Vertretern gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen(GL) um 20cm und Körpermassen(KM) um 37g.Einer der größten ist der Arasittich mit einer GL um 38cm und einer KM um 440g.
Ausserhalb der Brutzeit leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große Schwärme, während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.

Unterbringung
Südamerikanische Sittichen mit den Gattungen Aratinga,Pyrrhura,Brotogeris oder Bolborhynchus müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere Sittiche benötigen nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen.

Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten Maßes des Käfigs/der Voliere Grundfläche des Schutzraumes in m²
Länge X Breite X Höhe in m
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
bis 25 cm 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0


Die Temperatur im Schutzraum soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich.
Für Halsbandsittich, Mönchsittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.

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Stefanie

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Freitag, 8. Januar 2010, 10:16

Sittiche mit den Gattungen...

Sittiche mit den Gattungen Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus, Cacatua,Callocephalon,Calyptorhynchus,Coracopsis, Cyclopsitta,Deroptyus,Eclectus,Eolophus,Forpus,Geoffroyus,Graydidascalus,Gypopsitta,Hapalopsittaca,Micropsitta, Nannopsittaca,Nestor,Pionites,Pionopsitta,Pionus,Poicephalus,Prioniturus,Probosciger, Psittacara,Psittacella, Psittaculirostris, Psittacus,Psittinus,Psittrichas,Strigops,Tanygnathus,Touit,Triclaria

Grundsätzliches
Vetreter dieser Gruppe bewohnen die unterschiedlichstens Lebensräume von Meereshöhne bis in alpine Regionen.
Zu den kleinsten Arten gehören die Sperlingspapageien der Gattung Forpus(GL 12-15cm, KM 25-30g), zu den größten der Gelbhaubenkakadu (GL 50cm,KM900g) und der Kea (GL 50cm,KM950g)
Diese Papageien leben ausserhalb der Brutzeit überwiegend in Familienverbänden oder im Schwarm, zur Brutzeit meist paarweise.

Unterbringung
Während der Zuchtperiode können Agapornis-und Forpus-Arten auch in Käfigen von 0,80 x 0,40 x 0,40m untergebracht werden.
Die Temperatur im Schutzraum darf für Cyclopsitta,Deroptyus,Eclectus,Forpus,Geoffroys,Graydidascalus,Gypopsitta,Micropsitta,Pionites, Pionopsitta,Prioniturus,Psittacella,Psittasulirostris,Psittinus,Psittrichas,Tanygnathus,Triclaria 15°C, für alle anderen 10°C nicht unterschreiten.
Für Nachzuchten der Gattungen Cacatua,Callocephalon,Eolophus,Hapalopsittaca, Nannopsittaca,Poisephalos kann die Temperatur 5°C betragen, für Agarpornis muss der Schutzraum frostfrei sein.Für den Kea genügt ein Witterungsschutz.

Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Grundfläche des Schutzraumes in m²
Länge x Breite x Höhe in m
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bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
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über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
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über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0

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Freitag, 8. Januar 2010, 10:25

Sittiche mit den Gattungen...

Sittiche mit den Gattungen Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta,Diopsittaca

Grundsätzliches
Ara sind Bewohner des Tieflandregenwaldes und der unteren Bergregionen in Süd-und Mittelamerika.
Lebensräume sind meist feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere Regionen mit Laub abwerfenden Bäumen.

Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn-Zwergara (GL 30cm,KM 136g), der größte der Hyazinth-Ara (GL 98cm, KM 1500g)
Ausserhalb der Brutzeit leben Aras paarweise, in Familienverbänden oder kleinen Gruppen.

Unterbringung
Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur,die 10°C nicht unterschreitet.

Folgende Maße dürfen für Käfige und Volieren nicht unterschritten werden

Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Grundfläche des Schutzraumes in m²
Länge x Breite x Höhe in m
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
bis 40 2,0 x 1,0 x 1,5 1,0
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über 40 bis 60 3,0 x 1,0 x 2,0 1,0
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über 60 4,0 x 2,0 x 2,0 2,0
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Freitag, 8. Januar 2010, 10:37

Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen...

Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen Chalcopsitta, Charmosyna,Eos,Glossopsitta, Lathamus,Loriculus,Lorius, Neopsittacus.Oreopsittacus,Phigys,Pseudeos,Psitteuteles,Trichoglossus,Vini

Grundsätzliches
Diese Nahrungspezialisten sind Bewohner von Wäldern oder baumbestandenen offenen Landschaften.Ihre Verbreitung erstreckt sich von Meereshöhe bis in alpine Bereiche der Äquatorialzone (bis 4000m über NN)

Fledermauspapageien erreichen bei GL con 10,5 bis 16 cm eine KM von 12 bis 35g
Zu den größten Loris gehört der Frauenlori mit einer GL von 31cm und einer KM von 240g

Ausserhalb der Brutzeit leben diese Papageien in Familienverbänden, Gruppen oder Schwärmen, die auf der Suche nach Nahrung, d.h. blühenden Bäumen, die ihnen Pollen und Nektar liefern, umherstreifen.

Unterbringung
Die Temperatur im Schutzraum muss mindestens 10°C ,für Fledermauspapageien 15°C, betragen, für Loris aus Bergregionen darf sie 5°C nicht unterschreiten.Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche muss der Schutzraum frostfrei sein.
Der Boden von Käfigen oder Innenvolieren muss wegen der flüssigen Ausscheidungen der Tiere mit saugfähiger Einstreu abgedeckt oder mit einem Zwischenboden versehen werden.Volieren können auch gefliest,betoniert oder mit anderem abwaschbarem Material ausgestattet sein.
Das für diese Nahrungsspezialisten notwendige Futter muss frisch zubereitet sein und das Futtergeschirr gründlich gereinigt werden

Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden

Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Grundfläche des Schutzraumes in m²
Länge x Breite x Höhe
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
bis 20 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
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über 20 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0


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Freitag, 8. Januar 2010, 11:03

Besondere Haltungsbedingungen

Kranke oder verletzte Vögel
Die vorangegangenen Haltungsbeschreibungen gelten nicht für kranke oder verletzte Vögel, sofern der nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.

Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, dass die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw Fillialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschliesslich Quarantäne, von 3 Monatenüberschritten wird.An den Käfigen muss durch Hinweise deutlich erkennbar sein, dass die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung toleriert wird.

Transport innerhalb Deutschlands
Transportbehältnisse müssen so beschaffen sein und der Transport muss so durch geführt werden, dass transportbedingte Verletzungen vermieden werden.Deshalb sollen Papageien während des Transportes grundsätzlich einzeln transportiert werden.
Alle Transportkästen müssen aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen; sie dürfen keine Verletzungen hervorrufen.Die Transportbehälter sollen abgedunkelt und ausreichend belüftet sein.
Die Länge des Transportkastens muss mindestens der Gesamtlänge des zu transportierenden Vogel entsprechen.Die Kopffreiheit des Tieres ist zu gewährleisten.
Vögel, die länger als 4 Stunden transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig den Flüssigkeitsbedarf deckt.
Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung

Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen
a) Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An-und Abreise, maximal 4 Tage betragen
b) Die Vögel dürfen maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden.Ausreichende zeitliche Ruhezeiten und Dunkelphasen müssen eingehalten werden
c) Vögel aus NAchzuchten dürfen ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an Ausstellungensbedingungen gewöhnt sind
d) offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurück zu weisen.
e) Die Vögel sind vom Halter selbst oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren
Die Ausstellungs-und Bewertungskäfige für Papageien und Sittiche müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden
f) Die Ausstellungs-und Bewertungskäfige müssen mindestens so breit und tief wie die eineinhalbfache Körperlönge des darin befindlichen Vogels sein.Bei Gemeinschaftshaltung bis zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen muss die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der gehaltenen Tiere multipliziert werden.Bei Gruppen von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche Platzanspruch für jedes weitere Tier um 50%
g) Ausstellungs-und Berwertungskäfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten.
h) als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden
i) Futter und Wasser müssen so gereicht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können.Ausserdem müssen Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.
j) die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein

Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen.

Vogelmärkte/Vogelbörsen
Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel aus Nachzuchten angeboten werden.Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j eingehalten werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien ausserhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien, können ,soweit möglich, sinngemäss auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen angewendet werden

Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen ,sollen innerhalb von 3 Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen muss eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen,Bestandserweiterungen oder- ergänzungen sind die genannten Haltungsbestimmungen zu erfüllen.
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